Satzung

Satzung des Tanzvereins  Bauchtanzladies Schwarzheide e.V.

§1  Name, Sitz und Anschrift des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Bauchtanz Ladies Schwarzheide“
  2. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister Cottbus den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“
  3. Der Verein hat seinen Sitz in Schwarzheide

Anschrift und Sitz : Forstweg 3              
                                             01987 Schwarzheide

§2  Ziele und Aufgaben

Das Anliegen von „Bauchtanz Ladies Schwarzheide e.V.“ ist es Menschen zu finden, welche Spaß an Tanz und Bewegung haben. Der Verein fördert internationale Gesinnung und Toleranz durch die Vermittlung von Tänzen und Tradition ferner Kulturen sowie durch öffentliche Aufführungen. Er trägt dazu bei, die Gesundheit, das Selbstbewußtsein, die Kreativität und das Gefühl für den eigenen Körper zu stärken und somit ein besseres Lebensgefühl zu erreichen. Die Zielgruppe sind Erwachsene und Kinder die Lust, Spaß und Freude am Tanzen haben.

§3  Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos    im Sinne §2 ehrenamtlich tätig.
  2. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die  dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4  Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können Erwachsene männliche und weibliche Personen ab dem 18. Lebensjahr und Kinder ab 5 Jahren werden.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

§5  Ende der Mitgliedschaft

  1. Durch den Tod
  2. Durch den Austritt des Mitglieds. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.
  3. Durch Ausschluss des Mitglieds. Der Ausschluss ist nur zulässig, wenn das Mitglied seine in der Satzung festgelegten Pflichten nicht erfüllt oder gegen die Ziele des Vereins handelt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand

§6  Beitrag

  1. Der Beitrag wird in der Beitragsordnung festgelegt.
  2. Die Beitragsordnung wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
  3. Zum Beschluss reicht die einfache Mehrheit.

§7  Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Die Tanzgruppe(n)

 §8   Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  1. Dem Vorsitzendem
  2. Dem Schriftführer
  3. Dem Schatzmeister

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er wird bei Bedarf durch den Vorsitzenden schriftlich einberufen.
Vorsitzender und Vorstand werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam oder der Vorsitzende allein.
Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein.
Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

§9.  Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  1. Die Wahl des Vorsitzenden, des Vorstandes und deren Abberufung
  2. Beschlüsse über Satzungen und Auflösung des Vereins
  3. Beschluss über die Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden einzuberufen. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn dies vom Vorstand oder von einem Viertel der Mitglieder unter Angabe von Gründen schriftlich beantragt wird (außerordentliche Mitgliederversammlung).
Die Mitgliederversammlung ist unter Bekanntgabe des Tagungsortes, der Tageszeit und der Tagesordnung spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich einzuberufen.
Die ordnungsmäßig eingeladene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Wahlen werden auf Verlangen eines Mitglieds geheim durchgeführt. Gewählt ist wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmgleichheit findet eine Stichwahl statt.
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden geleitet, im Falle einer Verhinderung durch den Stellvertreter.
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

§10 Geschäftsjahr und Rechnungsprüfung

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Kasse und Rechnungen sind einmal jährlich durch zwei unabhängige vom Vorstand benannte Vereinsmitglieder zu prüfen.
  3. Der Prüfungsbericht wird von der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung und zur Entlastung vorgelegt.

§11 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen aufgelöst werden.
  2. Die Liquidierung erfolgt durch den Vorstand.
  3. Das Vereinsvermögen geht im Falle  der  Auflösung oder des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke an die Stadt Schwarzheide zur unmittelbaren Verwendung für ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

§12 Zusätzliche Bemerkungen

  1. Die Teilnahme an öffentlichen Auftritten basiert auf freiwilliger Basis
  2. Einnahmen aus öffentlichen Auftritten kommen dem Verein zugute.
  3. Mitarbeit aller Vereinsmitglieder wird vorausgesetzt.
  4. Wenn die Teilnahme am Training oder an einem Auftritt nicht möglich ist, bitte vorher absagen.
  5. Vom Verein angeschaffte Kostüme sind Leihgaben an die Tänzer für Auftritte und somit gut zu behandeln und nach einem Auftritt unbeschädigt zurückzugeben.
  6. Der Verein übernimmt keine Haftung für Verletzungen jeglicher Art, Verlust von Gegenständen etc.

§13 Satzungsänderungen

  1. Anträge auf Satzungsänderungen sind den Mitgliedern spätestens 4 Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich bekannt zu geben.
  2. Die Satzung kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen geändert werden.

 §14 Annahme der Satzung

Die Satzung wurde durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 03.12.2011 einstimmig angenommen.
Die Neufassung wird hiermit zur Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Cottbus angemeldet.

Beitragsordnung  des Tanzvereins  „Bauchtanz Ladies Schwarzheide e.V.“

§1 Allgemeines

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die Beitragsordnung wird in der Mitgliederversammlung  festgelegt.

§2 Mitgliedschaft

Die Beitragsordnung regelt die Beiträge für:

  1. Aktive Mitglieder

Sind Erwachsene und Kinder, die am Tanztraining teilnehmen

  1. Passive Mitglieder

Sind Erwachsene, die nicht am Tanztraining teilnehmen

Die Beiträge werden genutzt für die Miete des Trainingsraums und für die Ausstattung des Tanztrainings.

§3 Beitragshöhe

Mitglied

Jahresbeitrag

Halbjahresbeitrag

Monatsbeitrag

Vollmitglied Erwachsen

120

60,-€

10,-€

Vollmitglied 5-18J. Kind

96,-€

48,-€

8,-€

Ehrenmitglied

beitragsfrei

beitragsfrei

beitragsfrei

§4 Fälligkeit

Neuen Mitgliedern wird eine Probezeit von 1 Monat kostenfrei eingeräumt. Ab dem 2. Monat wird der Beitrag erhoben. Das neue Mitglied wird vom Vorstand aufgenommen und in die Liste der Vereinsmitglieder eingetragen.

Der Beitrag für 1 Halbjahr ist im 1. Monat des Halbjahres auf das Vereinskonto zu überweisen. Die Kontodaten lauten:Bauchtanz Ladies Schwarzheide e.V. IBAN: DE12 1805 5000 0380 0096 68.

Der Kassenwart hat das Recht bei Versäumnissen über 1 Monat den Mitgliedsbeitrag mit einer Mahngebühr von 10,-Euro einzufordern.

§5 In Kraft treten

Die Beitragsordnung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.  Sie gilt bis zur erneuten Abstimmung der Mitgliederversammlung über einen schriftlichen Antrag auf Änderung der Beitragsordnung.